Der Tag, den so gut wie jeder Diabetiker herbeigesehnt hat, ist heute gekommen.
Wie heute morgen vom Deutschen Diabetiker Bund (und später auch vom DDH-M) verkündet wurde, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss, G-Ba, zusammengesetzt und sich dazu ausgekotzt, ob nun das CGMS eine Kassenleistung und somit in den Hilfsmittelkatalog aufgenommen wird oder nicht.
Nachdem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit, kurz IQWiG, bereits im letzten Jahr sich positiv für das System ausgesprochen hatte, das Bundessozialgericht durch eine schlecht informierte und meiner Meinung nach auch schlecht vertretenden Klägerin die Aufnahme des Systems in den Hilfsmittelkatalog ablehnte, gibt es endlich mal was positives zu berichten.
Was ist ein CGMS?
Bei einem CGM wird ein kleiner Faden mittels Einführhilfe, ähnlich dem vom Teflonkatheter, ins Unterhautfettgewebe geführt. Der Faden misst nun alle 5 Minuten den Glukosegehalt im s.g. Zwischenzellwasser und überträgt diesen mittels angekoppelten Transmitter an das Empfangsgerät. Dies kann, wie beim Dexcom ein reiner Empfänger sein, oder eine Insulinpumpe. Hier kommen nur 3 Modelle derzeit in Frage: Die Animas Vibe, Medtronic Minimed Veo (554 / 754) und die Medtronic 640G. Die letzten beiden haben sogar in der Kombination die Möglichkeit der Hypoabschaltung. Hier schaltet die Pumpe die Basalversorgung solange ab, bis das sich der Glukosewert wieder normalisiert hat. Die 640G greift sogar schon vorher in das Geschehen ein, wenn der Glukosewert zu schnell absinkt.
Mit diesem System erhält der Patient den Einblick, wie der tägliche Glukoseverlauf abläuft und wie der Körper auf Nahrung, Insulin, Bewegung und Krankheit / Stress reagiert. Auch können damit die Über- und Unterzuckerungen deutlich reduziert werden.
Was bedeutet die G-Ba Bewertung nun?
Aktuell nur soviel, das man weiß, das es keine NUB (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode) mehr ist, sondern eine Kassenleistung. Wer aber denkt, morgen oder im laufe der nächsten Woche zum Doc zu rennen und sich das System verordnen zu lassen, der ist tief im Finger geschnitten. Das ganze muss erstmal an die Krankenkassen übersandt werden und dies muss dann auch noch in den Bundesanzeiger aufgenommen werden. Dieser ganze „Akt“ kann somit noch gut 2 – 3 Monate dauern. Also üben wir uns alle noch ein wenig in Geduld…
Die offizielle Pressemitteilung kann hier nachgelesen werden
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https://www.g-ba.de/downloads/34-215-623/21-2016-06-16_CGM.pdf
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